ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Vereinbarungen betreffend die Benützung der „Stage 3 Veranstaltung GmbH“ (im Folgenden kurz „Stage 3“ genannt) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden kurz „Mieter“ genannt) Anwendung, soweit schriftlich keine anderen Vereinbarungen bestehen.
1. Bereitstellung und Nutzung der Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten werden von Stage 3 entsprechend den schriftlich getroffenen Vereinbarungen bereitgestellt. Die Nutzung ist ausschließlich dem Mieter und nur für die
vereinbarte Zeit sowie den festgelegten Zweck gestattet. Überschreitungen der Mietzeiten (inkl. Auf- und Abbau sowie Proben) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Besondere Leistungen, die nicht im Vertrag vorgesehen sind (z. B. erhöhter Reinigungsaufwand), werden gesondert verrechnet
2. Zulassung und Rücktrittsrechte
Stage 3 entscheidet über die Zulassung von Veranstaltungen. Stage 3 kann fristlos vom Vertrag zurücktreten, wenn:
• der Mieter eine Anzahlung nicht rechtzeitig leistet,
• die Veranstaltung gegen Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen verstößt,
• durch die Veranstaltung die ö8entliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet wird,
• die Räumlichkeiten aufgrund höherer Gewalt oder nicht zu vertretender Umstände nicht verfügbar sind,
• der Mieter aus früheren Verträgen mit Zahlungen im Rückstand ist.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch des Mieters auf Entschädigung.
3. Zahlungsbedingungen
Bei Auftragserteilung erhält der Mieter einen Mietvertrag, der ausgefüllt und firmengemäß unterzeichnet an Stage 3 retourniert werden muss. Die Zahlung erfolgt wie folgt:
• 50% Akontozahlung bei Vertragsunterzeichnung.
• Restzahlung (50%) spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn.
• 100% der Miete sind vor Beginn der Veranstaltung zu leisten.
Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Auflagen) abgesagt oder verschoben, haftet Stage 3 nicht für entstehende
Schäden oder Kosten.
4. Stornobedingungen
Rücktrittserklärungen durch den Mieter sind wie folgt geregelt:
• Bei einer Stornierung nach schriftlicher Auftragserteilung werden 30% des Gesamtbetrags verrechnet
• Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Mietpauschale.
• Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Mietpauschale zzgl. entstandener Kosten.
• Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Mietpauschale zzgl. entstandener Kosten.
• Angefallene Kosten für bereits bestellte Waren müssen zusätzlich zu 100% in Rechnung gestellt werden. (Drucke, Stoße, Teppiche, etc.)
Bei behördlich angeordneter Schließung entfällt die Verpflichtung zur Zahlung von Stornogebühren.
5. Zustand der Räume
Die Räume werden in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Beanstandungen sind sofort bei Übernahme zu melden. Nachträgliche Reklamationen werden nicht akzeptiert 16. Einbringung von Gegenständen
Dekorationen, Kulissen oder andere Einrichtungsgegenstände dürfen nur nach vorheriger Zustimmung eingebracht werden. Der Mieter haftet für eingebrachte
Gegenstände, die auf eigene Gefahr in den Räumen verbleiben. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erfolgt auf Kosten des Mieters.
7. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für:
• Schäden am Gebäude oder Inventar,
• Schäden durch Besucher, eingebrachtes Material oder unsachgemäßen Gebrauch,
• Unfälle aufgrund von Sicherheitsmängeln,
• Verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Auflagen.
8. Haftung von Stage 3
Stage 3 haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Insbesondere übernimmt Stage 3 keine Haftung für Absagen oder Unterbrechungen von Veranstaltungen aufgrund
höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Stage 3 liegen.
9. Zusätzliche Bestimmungen
• Rundfunk-, Video- und Fernsehaufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Stage 3.
• Jede Art von Werbung in den Räumen oder auf dem Gelände bedarf der schriftlichen Zustimmung von Stage 3.
• Sicherheits- und Ordnungsdienste sind im Vorfeld mit Stage 3 abzustimmen.
10. Höhere Gewalt
Stage 3 haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch höhere Gewalt entstehen. Höhere Gewalt umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf, Naturkatastrophen, Epidemien,
behördliche Anordnungen oder sonstige Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Stage 3 liegen. In solchen Fällen entfällt jede Haftung für Schäden, Verzögerungen oder nicht
stattfindende Veranstaltungen.
11. Sonstige Bestimmungen
• Alle Vereinbarungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
• Erklärungen gegenüber Stage 3 sind an den Standort in 1030 Wien zu richten.
• Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht..